Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung unseres Sozialstaats für Menschen mit Behinderungen.
Die wichtigsten Aufgaben der Eingliederungshilfe sind laut Gesetz:
Eingliederungshilfeleistungen werden als Einzelfallhilfe gewährt, d.h. die Person mit einer Behinderung erhält Unterstützungsleistungen.
Bei autistisch behinderten Menschen reichen die allgemeinen behinderungsbedingten Maßnahmen im Einzelfall nicht immer aus, um die Entwicklung ihrer Gesamtpersönlichkeit zu fördern und Sozialisations- und Entwicklungsdefiziten entgegenzuwirken.
In vielen Fällen benötigen sie eine spezielle Förderung und Begleitung, um die Folgen ihrer Behinderung zu mildern.
Die autismusspezifische Förderung und Beratung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Deren übergeordnetes Ziel ist es, autistische Menschen auf dem Weg zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Leben zu fördern und sie in die gewünschte Lebenssituation einzugliedern.